Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0311

Ra 2019/01/0311Cour administrative suprême23 avr. 2020

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/01/0311

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010311.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der nicht erfolgten Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten wendet.

II. zu Recht erkannt:

In seinem übrigen Umfang (soweit die Beschwerde gegen die Ausweisung abgewiesen wurde) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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