Ra 2018/22/0251•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/22/0251
Ra 2018/22/0251Cour administrative suprême25 avr. 2019
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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