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Ra 2018/21/0213•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0213
Ra 2018/21/0213Cour administrative suprême20 déc. 2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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