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Ra 2018/21/0174•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0174
Ra 2018/21/0174Cour administrative suprême20 déc. 2018
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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