Ro 2018/21/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2018/21/0001
Ro 2018/21/0001Cour administrative suprême15 mars 2018
gefasst:
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Das Kostenersatzbegehren des Revisionswerbers wird abgewiesen.
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