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Ra 2018/19/0574•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/19/0574
Ra 2018/19/0574Cour administrative suprême30 avr. 2019
I. Die Revisionen werden hinsichtlich der Frage der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten zurückgewiesen.
II. Im Übrigen werden die Revisionen als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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