projets
Ra 2018/16/0189•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/16/0189
Ra 2018/16/0189Cour administrative suprême29 avr. 2019
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
Das angefochtene Erkenntnis wird geändert und der Spruch dieser Entscheidung hat zu lauten:
"Das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Kärnten vom 17. Juli 2017, Zl. VStV/915300924153/2015, wird aufgehoben und das gegen M E unter der genannten Zahl wegen Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz geführte Verwaltungsstrafverfahren wird gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt."
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.