Ra 2018/15/0125•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0125
Ra 2018/15/0125Cour administrative suprême3 avr. 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Umsatzsteuer 2009) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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