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Ra 2018/11/0175•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0175
Ra 2018/11/0175Cour administrative suprême7 avr. 2022
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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