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Ra 2018/11/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0052
Ra 2018/11/0052Cour administrative suprême26 mars 2018
Die Revision wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die mit dem angefochtenen Erkenntnis erfolgte Abweisung der Beschwerde betreffend Entziehung der Lenkberechtigung und begleitende Maßnahmen nach dem FSG richtet.
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