Ra 2018/07/0465•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0465
Ra 2018/07/0465Cour administrative suprême25 avr. 2019
Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Diverses
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Aufhebung des Spruchpunktes II des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 11. April 2017 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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