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Fr 2018/07/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2018/07/0005
Fr 2018/07/0005Cour administrative suprême30 janv. 2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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