Ra 2017/21/0237•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/21/0237
Ra 2017/21/0237Cour administrative suprême25 janv. 2018
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die ersatzlose Behebung des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11. August 2017 richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen, im Umfang der Feststellung, „dass die aufenthaltsbeendende Maßnahme zum Zeitpunkt der Erlassung nicht rechtmäßig war“, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
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