Ra 2017/19/0410•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/19/0410
Ra 2017/19/0410Cour administrative suprême1 mars 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A) I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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