Fr 2017/19/0026•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0026
Fr 2017/19/0026Cour administrative suprême8 août 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragssteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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