Fr 2017/19/0021•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/19/0021
Fr 2017/19/0021Cour administrative suprême29 mai 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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