Ro 2017/16/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/16/0009
Ro 2017/16/0009Cour administrative suprême30 mai 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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