Ro 2017/15/0037•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0037
Ro 2017/15/0037Cour administrative suprême31 janv. 2019
Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über Körperschaftsteuer 2007 richtet, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren insoweit eingestellt.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Im übrigen Umfang der Anfechtung (Körperschaftsteuer 2008 und 2009) wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
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