Ra 2017/15/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0010
Ra 2017/15/0010Cour administrative suprême31 janv. 2019
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Revision wird, soweit sie Körperschaftsteuer 2005 bis 2008 betrifft, zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es Körperschaftsteuer 2009 bis 2011 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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