Ra 2017/11/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/11/0003
Ra 2017/11/0003Cour administrative suprême5 avr. 2017
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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