Ra 2017/09/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/09/0012
Ra 2017/09/0012Cour administrative suprême25 avr. 2017
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Erschwerende und mildernde Umstände Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Ermittlungsverfahren Allgemein Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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