Ra 2017/08/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/08/0095
Ra 2017/08/0095Cour administrative suprême28 mars 2018
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Wiener Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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