Ro 2017/07/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/07/0007
Ro 2017/07/0007Cour administrative suprême27 avr. 2017
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Parteiengehör Sachverständigengutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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