Ro 2017/06/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/06/0004
Ro 2017/06/0004Cour administrative suprême23 mars 2017
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Gemeinde Wals-Siezenheim hat den mitbeteiligten Parteien im Verfahren Ro 2017/06/0004 Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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