Ra 2017/05/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/05/0015
Ra 2017/05/0015Cour administrative suprême26 avr. 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Gemeinde Tumeltsham Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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