Ro 2017/04/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/04/0003
Ro 2017/04/0003Cour administrative suprême30 janv. 2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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