Ra 2017/03/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/03/0032
Ra 2017/03/0032Cour administrative suprême2 août 2017
Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat der erstrevisionswerbenden Partei zu Zl Ra 2017/03/0032, 0033 (Flughafen W AG) Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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