Ro 2017/03/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/03/0004
Ro 2017/03/0004Cour administrative suprême3 mai 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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