Fr 2017/01/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0012
Fr 2017/01/0012Cour administrative suprême25 avr. 2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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