Fr 2017/01/0001•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/01/0001
Fr 2017/01/0001Cour administrative suprême2 mai 2017
Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge wird eingestellt.
Der Bund hat den Antragstellern jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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