Ra 2016/22/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/22/0103
Ra 2016/22/0103Cour administrative suprême21 mars 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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