Ra 2016/21/0240•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0240
Ra 2016/21/0240Cour administrative suprême23 mars 2017
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das genannte Erkenntnis wird im Spruchpunkt A. II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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