Ra 2016/21/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0033
Ra 2016/21/0033Cour administrative suprême14 avr. 2016
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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