Ra 2016/21/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0004
Ra 2016/21/0004Cour administrative suprême15 sept. 2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbergehren wird abgewiesen.
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