Ro 2016/21/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/21/0002
Ro 2016/21/0002Cour administrative suprême26 janv. 2017
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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