Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0019

Ro 2016/17/0019Cour administrative suprême27 juil. 2016

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2016

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Aufhebung des Teilbetriebsschließungsbescheides vom 29. Mai 2015 richtet, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren in diesem Umfang eingestellt.

II. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Aufhebung des Betriebsschließungsbescheides vom 27. August 2015 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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