Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0040

Ra 2016/16/0040Cour administrative suprême22 déc. 2016

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2016

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden, soweit sie die Vorschreibung einer Benützungsgebühr (Entsorgungsgebühr) betreffen, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im übrigen werden die Revisionen als unbegründet abgewiesen.

Die Stadtgemeinde H hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 2.212,80 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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