Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0038

Ra 2016/16/0038Cour administrative suprême30 juin 2016

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem die Beschwerde der Erstmitbeteiligten erledigenden Teil dahingehend abgeändert, dass es insgesamt zu lauten hat:

"Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde der Z M Rechtsanwälte KG zurückgewiesen.

Gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG wird der Beschwerde von Mag. A Z stattgegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Abs. 1 Z. 2 AVG bewilligt wird."

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.