Ra 2016/15/0012•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0012
Ra 2016/15/0012Cour administrative suprême23 févr. 2017
Die Revision der Zweitrevisionswerberin wird zurückgewiesen.
Die Zweitrevisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Revision des erstrevisionswerbenden Finanzamtes wird als unbegründet abgewiesen.
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