Ra 2016/15/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0005
Ra 2016/15/0005Cour administrative suprême29 mars 2017
Die Revision wird betreffend Körperschaftsteuer 2007 zurückgewiesen.
Im übrigen Umfang (Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2008) wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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