Ro 2016/13/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/13/0016
Ro 2016/13/0016Cour administrative suprême31 mai 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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