Ra 2016/12/0059•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0059
Ra 2016/12/0059Cour administrative suprême3 août 2016
Die angefochtenen Beschlüsse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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