Ra 2016/11/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0103
Ra 2016/11/0103Cour administrative suprême8 sept. 2016
Behördenbezeichnung
Der angefochtene Beschluss (= Spruchteil A) wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.