Ro 2016/11/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0026
Ro 2016/11/0026Cour administrative suprême13 févr. 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der belangten Behörde Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzbegehren des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 wird zurückgewiesen.
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