Ra 2016/11/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0013
Ra 2016/11/0013Cour administrative suprême16 août 2016
Spruch und Begründung Begründung Begründungsmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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