Ro 2016/11/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0012
Ro 2016/11/0012Cour administrative suprême23 mars 2017
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Ärztekammer für Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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