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Ra 2016/10/0090•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0090
Ra 2016/10/0090Cour administrative suprême11 août 2017
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird in dem Umfang wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als darin über Geldleistungen für den Zeitraum bis einschließlich 4. April 2016 abgesprochen wird. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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