Ra 2016/10/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0025
Ra 2016/10/0025Cour administrative suprême28 juin 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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