Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0049

Ra 2016/09/0049Cour administrative suprême6 sept. 2016

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Widerspruch Spruch und Begründung Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Divergenzen Spruch Begründung Strafnorm Mängel im Spruch Ersatzfreiheitsstrafe Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/09/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des bekämpften Spruchpunktes 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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