Fr 2016/09/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/09/0007
Fr 2016/09/0007Cour administrative suprême20 janv. 2017
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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